Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat – eine Einrichtung zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
So lautet die amtliche Beschreibung in der Realschulordnung. Für viele Schüler und manche Eltern mag das etwas seltsam klingen. Schließlich besteht der EB aus Menschen und nicht aus Möbelstücken.
Trotzdem bringt diese Beschreibung ganz gut auf den Punkt, was wir so machen:

  • Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
  • Bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herbeizuführen
  • bei der Bestimmung eines Namens der Schule mitzuwirken
  • Über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten
  • Bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden
  • Den Eltern Gelegenheit geben, sich zu informieren und auszusprechen

Der § 98 der Realschulordnung legt fest, dass die Zustimmung des EB erforderlich ist für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen oder Lehr- und Studienfahrten.
Außerdem ist dort aufgeführt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des EB insbesondere beziehen:

  • Grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs
  • Die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschafts- Arbeit von Schule und Elternhaus diene, sowie auf Fragen der schulischen Freizeit-Gestaltung
  • Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse
  • Die Einführung neuer Lernmittel und die Ausstattung der Schulbibliothek
  • Grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule
  • Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule
  • Die Einführung von Schulversuchen

Nach Art. 66 des Bayerischen Gesetzes über Erziehung und Unterrichtswesen (BayEUG) ist für je 50 Schüler einer Schule ein Mitglied des Elternbeirates (EB) zu wählen. Er hat mindestens 5 und höchstens 12 Mitglieder. An unserer Schule sind es 12. Die Amtszeit des EB beträgt 2 Jahre.

Ob Anregung, Unterstützung oder Vermittlung – es gibt immer etwas zu tun!
Die Praxis zeigt, dass die Erwartungen von Schülern, Lehrern und Eltern nicht immer leicht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind.
Der EB sieht sich hier in einer vermittelnden Rolle, in der er vermutlich nicht allen Erwartungen gerecht werden kann, aber immer versucht, ein gemeinsames Bestreben nach positiven Lösungen zu fördern.
Nicht alles klappt auf Anhieb. Umso größer ist die Freude, wenn engagierter Einsatz zum Erfolg führt.